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Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für B2B-Unternehmen verpflichtend. Was bislang vielerorts noch per PDF und Papier lief, wird künftig nur noch als strukturierte elektronische Rechnung zulässig sein. Diese Umstellung betrifft nicht nur Ihre Buchhaltungssoftware, sondern zieht auch neue Anforderungen an die Archivierung und IT-Infrastruktur nach sich.
Was ändert sich konkret?
Zentral ist die Pflicht zur digitalen Verarbeitung und Archivierung sämtlicher Rechnungen. Sowohl Ein- als auch Ausgangsrechnungen müssen elektronisch vorliegen, maschinenlesbar sein – und dabei jederzeit prüfbar und revisionssicher gespeichert werden. Parallel dazu gelten die bestehenden Anforderungen zur E-Mail-Archivierung weiterhin unverändert. Besonders E-Mails mit steuerrelevanten Inhalten unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von bis zu zehn Jahren.
Die GoBD lassen grüßen
Die sogenannten GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) sind kein neues Gesetz – aber sie stehen bei Betriebsprüfungen oft im Fokus. Wer sie nicht einhält, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern unter Umständen auch unangenehme steuerliche Konsequenzen. Denn: Eine fehlerhafte oder unvollständige Archivierung kann die Beweiskraft Ihrer Unterlagen infrage stellen.
Unsere Lösung für Ihr Unternehmen
Als erfahrener IT-Partner für KMU helfen wir Ihnen dabei, sich optimal auf die E-Rechnungspflicht und die Anforderungen der GoBD vorzubereiten. Unsere Lösungen sind praxiserprobt, rechtskonform und unkompliziert in Ihre bestehende Systemlandschaft integrierbar.
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- GoBD-konforme E-Mail-Archivierung mit automatisierten Aufbewahrungsfristen
- Revisionssichere Speicherung von ein- und ausgehenden E-Mails
- Zugriffskontrollen & Benutzerverwaltung für maximale Sicherheit
- Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht, inklusive Anbindung an Ihr ERP- oder Buchhaltungssystem
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